HARRE Hausverwaltung und Immobilien GmbH
HARRE Hausverwaltung und Immobilien GmbH

Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO)

Mit der Neuregelung der Berufszulassung für gewerbliche Immobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalter/WEG-Verwalter sind in § 34c Gewerbeordnung (GewO) ab 01. August 2018 neue gesetzliche Regelungen eingetreten.

 

Immobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalter sind demnach verpflichtet, innerhalb eines 3-.Jahres-Zeitraums jeweils 20 Weiterbildungsstunden zu absolvieren und diese im bedarfsfall der Geenhmigungsbehörde (hier nach der Änderung der GewO die IHK Oldenburg) nachzuweisen.

 

Für Wohnimmobilienverwalter wurde eine Erlaubnispflicht eingeführt. Diese beinhaltet die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit, geordneter Vermögensverhältnisse (beide Punkte auch für alle Geschäftsführer) und dem Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

 

Für Bestandsverwalter gab es eine Übergangsfrist bis 01. März 2019. Eine Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter ohne diese Erlaubnis ist nach dem 01. März 2019 nicht mehr zulässig!

 

Der HARRE Hausverwaltung und Immobilien GmbH wurde die Erlaubnis seitens der IHK Oldenburg nach Vorlage der notwendigen Dokumente, Führungszeugnisse und Beschinigungen mit Datum vom 07. Februar 2019 uneingeschränkt erteilt und ist hier nachfolgend als pdf hinterlegt.

Erlaubnisurkunde nach § 34c Abs. 1 GewO
unbegrenzte Erweiterung der seit 30.03.1993 erteilten Genehmigung der seinerzeitigen Genehmigungsbehörde Landkreis Oldenburg.
HARRE Hausverwaltung Erlaubnis § 34c Gew[...]
PDF-Dokument [149.9 KB]

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